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   OVG Hamburg, 24.11.1997 - Bf III 35/97   

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https://dejure.org/1997,10224
OVG Hamburg, 24.11.1997 - Bf III 35/97 (https://dejure.org/1997,10224)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24.11.1997 - Bf III 35/97 (https://dejure.org/1997,10224)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24. November 1997 - Bf III 35/97 (https://dejure.org/1997,10224)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebührenpflicht; Fehlalarm; Überfallmeldeanlage; Einbruchmeldeanlage; Gefahr für die öffentliche Sicherheit; Polizeieinsatz; Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 560
  • DVBl 1998, 841
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 30.10.1984 - Bf VI 24/83
    Auszug aus OVG Hamburg, 24.11.1997 - Bf III 35/97
    Der Einsatz der Polizei auf den ihr mitgeteilten Alarm hin geht auf die willentliche Inanspruchnahme dessen zurück, der diese Anlage unterhält; wegen des begrifflichen Gehalts des Ausdrucks "Gebühr" kann nicht vorgesehen werden, daß die Amtshandlung dann gebührenpflichtig ist, wenn der Polizeieinsatz einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder deren Störung galt (Abweichung von OVG Hamburg, Urt v 30. Oktober 1984, Bf VI 24/83, DVBl 1985 S 972).
  • VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 414/11

    Kioskbesitzer muss für Polizeieinsatz nach Fehlalarm bezahlen

    Folglich unterliegt die Bestimmung für die Kostenerhebung von derartigen Polizeieinsätzen nicht der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG, da das Schwergewicht des Einsatzes nicht auf der Strafverfolgung liegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1988, 271; OVG Hamburg,NVwZ-RR 1998, 560).

    Angesichts des eindeutig überwiegenden privaten Interesses am Polizeieinsatz bestehen keine rechtlichen Bedenken, dass der Begünstigte grundsätzlich bei Fehlalarmen zur Kostentragung herangezogen wird (vgl. BVerwG NJW 1992, 2243; Bay. VGH, BayVBl 1999, 277; VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1988, 271; OVG Hamburg, NVwZ-RR 1998, 560).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2000 - 9 A 795/99

    Einsatz der Polizei bei Falschalarm kostet Gebühr

    Vgl. Hamb. OVG, Urteil vom 24. November 1997 - BF III 35/97 -, NVwZ-RR 1998, 560.

    vgl. Hamb. OVG, Urteil vom 24. November 1997, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1984 - 8 C 55.82 -, NVwZ 1984, 650.

    Von daher ist es nur folgerichtig, ihm auch das Risiko zu überbürden, dass im Alarmfalle mangels entsprechender Anhaltspunkte für einen durch einen Straftäter ausgelösten Alarm ein technisch bedingter Fehlalarm nicht ausgeschlossen werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1991, a.a.O.; Hamb. OVG, Urteil vom 24. November 1997, a.a.O.; OVG Bbg., Urteil vom 23. Mai 1996 - 2 A 151/95 -, Seite 6 f des Urteilsabdrucks; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Oktober 1985 - 12 A 130/83 -, NJW 1986, 2007, zumal die Gebühr weder absolut noch im Verhältnis zur erbrachten Verwaltungsleistung sonderlich ins Gewicht fällt.

  • VG Hamburg, 01.09.2009 - 4 K 1040/09

    Kostenpflicht nach Fehlalarm

    Zutreffend weist der Kläger zwar darauf hin, dass das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 GebG als Grundlage für die Gebührenerhebung bei einem Fehlalarm angesehen hat (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 24.11.1997 - Bf III 35/97, juris).

    Er unterstelle gleichsam sein Anwesen in dem optimalen Maße der Aufsicht der Polizei (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 24.11.1997 - Bf III 35/97, juris).

    Es trifft auch keine Aussage darüber, ob nicht weitere Tatbestände des § 3 Abs. 1 GebG ebenfalls als Ermächtigungsgrundlage heranzuziehen und entsprechend bei der Auslegung der Gebührentatbestände zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 24.11.1997 - Bf III 35/97, juris).

    In der Rechtsfolge sind gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GebOSiO i.V. mit Ziffer 20.5.1 der Anlage 1 zur GebOSiO, gegen die rechtliche Bedenken nicht veranlasst sind (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 24.11.1997 - Bf III 35/97, juris), Gebühren in Höhe von 207, 10 EUR gegen den Kläger festzusetzen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2000 - 9 A 249/99

    Einsatz der Polizei bei Falschalarm kostet Gebühr

    Vgl. Hamb. OVG, Urteil vom 24. November 1997 - BF III 35/97 -, NVwZ-RR 1998, 560.

    vgl. Hamb. OVG, Urteil vom 24. November 1997, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1984 - 8 C 55.82 -, NVwZ 1984, 650.

    Von daher ist es nur folgerichtig, ihm auch das Risiko zu überbürden, dass im Alarmfalle mangels entsprechender Anhaltspunkte für einen durch einen Straftäter ausgelösten Alarm ein technisch bedingter Fehlalarm nicht ausgeschlossen werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1991 a.a.O.; Hamb. OVG, Urteil vom 24. November 1997, a.a.O.; OVG Bbg. Urteil vom 23. Mai 1996 - 2 A 151/95 -, Seite 6 f des Urteilsabdrucks; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Oktober 1985 - 12 A 130/83 -, NJW 1986, 2007, zumal die Gebühr weder absolut noch im Verhältnis zur erbrachten Verwaltungsleistung sonderlich ins Gewicht fällt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2000 - 9 A 250/99

    Einsatz der Polizei bei Falschalarm kostet Gebühr

    Vgl. Hamb. OVG, Urteil vom 24. November 1997 - BF III 35/97 -, NVwZ-RR 1998, 560.

    vgl. Hamb. OVG, Urteil vom 24. November 1997, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1984 - 8 C 55.82 -, NVwZ 1984, 650.

    Von daher ist es nur folgerichtig, ihm auch das Risiko zu überbürden, dass im Alarmfalle mangels entsprechender Anhaltspunkte für einen durch einen Straftäter ausgelösten Alarm ein technisch bedingter Fehlalarm nicht ausgeschlossen werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1991, a.a.O.; Hamb. OVG, Urteil vom 24. November 1997, a.a.O.; OVG Bbg., Urteil vom 23. Mai 1996 - 2 A 151/95 -, Seite 6 f des Urteilsabdrucks; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Oktober 1985 - 12 A 130/83 -, NJW 1986, 2007, zumal die Gebühr weder absolut noch im Verhältnis zur erbrachten Verwaltungsleistung sonderlich ins Gewicht fällt.

  • VG Kassel, 19.09.2017 - 7 K 2662/16

    Fehlalarm; Darlegung eines Einbruchsversuchs; Obliegenheit der unverzüglichen

    (OVG Hamburg, Urteil vom 24.11.1997 - Bf III 35/97, Rn. 31, juris; VG Darmstadt, Urteil vom 13.4.2016 - 3 K 100/15.DA, Rn. 32 f., juris; VG Köln, Urteil vom 03.12.2015 - 25 K 3366/15, Rn. 12, juris; VG Neustadt, Urteil vom 22.8.2011 - 5 K 414/11.NW, Rn. 18, juris).

    Kommt er dieser Obliegenheit nicht nach, schlägt dies bei der Würdigung, ob Verdachtsgründe bestehen, zu seinem Nachteil aus (OVG Hamburg, Urteil vom 24.11.1997 - Bf III 35/97, Rn. 31, juris; VG Köln, Urteil vom 03.12.2015 - 25 K 3366/15, Rn. 12, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13

    Gebühren für eine polizeiliche Maßnahme; Ausschöpfung eines Gebührenrahmens

    Ob, wie das Verwaltungsgericht meint, eine Gebührenerhebung nur dann zulässig ist, wenn eine Verwaltungsleistung erbracht wird, die neben einem öffentlichen Interesse auch privaten Belangen gilt und daher die Kosten ausschließlich öffentlichen Interessen dienender Amtshandlungen auf den Bürger nicht abgewälzt werden dürfen (vgl. hierzu: OVG Hamburg, Urt. v. 24.11.1997 - Bf III 35/97 -, juris), kann im vorliegenden Fall offen bleiben, da die von der Beklagten auch im Berufungsverfahren herangezogene Tarifstelle 60 Ziffer 5 als allein maßgeblich angesehene Rechtsgrundlage jedenfalls im vorliegenden Fall nicht einschlägig ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 4 LB 46/14

    Inanspruchnahme für Kosten von Tierschutzmaßnahmen seitens eines Kreises

    Diese Voraussetzung ist bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr, die - wie hier - in erster Linie dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen, nicht erfüllt (Fischer, in: Foerster/Friedersen/Rohde, LVwG, Stand 1993, § 249 Anm. 3; vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 24. November 1997 - Bf III 35/97 -, juris Rn. 41).
  • VG Schleswig, 28.03.2017 - 3 A 248/16

    Kosten einer ungerechtfertigten Alarmierung durch eine Alarmanlage

    Dass gleichwohl ein gewisses öffentliches Interesse daran besteht, dass sich Bürger durch Überfall- und Einbruchmeldeanlagen schützen, schließt die Erhebung einer Gebühr für Fehlalarm nicht aus; insoweit ist es eine Frage der Bemessung der Gebühr, den individuellen Vorteil zu erfassen (vgl. OVG Hamburg, NVwZ-RR 1998, 560; BVerwG, NVwZ 1984, 650).
  • VG Freiburg, 16.11.2001 - 4 K 2021/99
    Der Eingang einer Alarmmeldung ist zumindest als konkludenter Antrag auf Tätigwerden der Polizei anzusehen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 24.11.1997, NVwZ-RR 1998, 560, 561).
  • VG Ansbach, 13.03.2012 - AN 1 K 11.01096

    Kostentragung bei Falschalarm; kein Nachweis, dass kein Falschalarm vorliegt

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